ganzjährig:
Im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Binz: 2,80 € pro Tag und Person (An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.)
Abgabenbefreiung:
- Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
- Personen ab einem Behinderungsgrad von 80 sowie deren erforderliche Begleitpersonen (Kennzeichen B erforderlich)
- Halter und Besitzer von Assistenzhunden (Nachweis im Schwerbehindertenausweis erforderlich)
Hunde:
Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe
in Höhe von 2,00 € pro Tag zu entrichten (max. 30,00 € pro Jahr).